„Ich bin neugierig geworden und habe noch etliche Fragen, bevor ich mich für einen Lebenspark entscheide.“

Ihre Fragen – unsere Antworten

FAQ – häufig gestellte Fragen

Es erreichen uns viele Fragen im Blick auf das Wohnen in einem Lebenspark. Hier im FAQ-Bereich haben wir Antworten für Sie gesammelt.

Kann ich das Wohnen in einem Lebenspark testen oder vielleicht auch zur Probe wohnen?

Das ist nicht nur möglich, sondern wir empfehlen es ausdrücklich. Nutzen Sie die Gelegenheit, die Gemeinschaft in einem Lebenspark zu erleben und die vielfältigen Möglichkeiten zu entdecken.

Wann ist ein guter Zeitpunkt in einen Lebenspark einzuziehen und gibt es eine Altersgrenze?

Lebensparks werden immer miteinander entwickelt. Alle Bewohner sollen nach Möglichkeit einbezogen sein. Damit das gelingt, ist es erforderlich, dass Bewohner beim Einzug noch selbstständig und beziehungsorientiert sind. In der ersten Phase suchen wir vorrangig aktive Mitbewohner zwischen 50 und 70 Jahren.

In zahlreichen Gesprächen hören wir oft den Satz: „Wir hätten diesen Schritt viel früher gehen sollen …“

Darum ermutigen wir Sie, sich rechtzeitig mit einer Zukunft im Lebenspark zu beschäftigen. Gerne stehen wir Ihnen dabei zur Seite und bieten Ihnen Unterstützung und Beratung an. Sie sollen sich sicher sein im Blick auf eine gute Zukunft im Lebenspark.

Welche Möglichkeiten sind in einem Lebenspark bei Pflegebedürftigkeit gegeben?

Nicht an jedem Standort gibt es ein Pflegeheim. Allerdings stehen unseren Bewohnerinnen und Bewohnern ein guter Service (Reinigung, Wäsche, Essen), sowie Betreuung, ambulante Pflege und vielfältige Begleitung zur Verfügung. Dabei arbeiten wir mit Fachpersonal und kooperieren mit professionellen Dienstleistern.

An jedem Ort steht Ihnen die Lebensparkleitung im Blick auf Beratung und Begleitung jederzeit zur Verfügung.

Wie lange wird es dauern, bis ich eine Wohnung bekomme? Gibt es eine Warteliste?

Ja, es gibt für jeden Lebenspark Wartelisten. An manchen Orten gibt es schon freie Wohnungen, in anderen sind sie in Planung, oder im Bau. Wartezeiten sind deshalb regional unterschiedlich und können zwischen 6 bis 18 Monate betragen. Darum ist es gut, frühzeitig ins Gespräch zu kommen und bald einen Termin zu vereinbaren.

Muss ich eine Anzahlung leisten, wenn ich eine Wohnung im Lebenspark mieten möchte?

An den meisten Orten sind zwei Monatsmieten Kaution bei Vertragsunterzeichnung zu zahlen.

Ist für das Wohnen im Lebenspark ein christliches Bekenntnis nötig?

Den Kern der Lebensparks bilden Diakonissen und mitarbeitende Christen aus Gemeinschaften und Kirchen. Darüber hinaus ist es unser Wunsch, dass ganz unterschiedliche Menschen hier ein Zuhause finden. Wir denken dabei sowohl an Interessenten mit christlicher Tradition, als auch an mögliche Bewohner, die neue Erfahrungen mit dem Glauben machen wollen. Eine Kirchenmitgliedschaft ist nicht Voraussetzung.

Unsere Häuser und Einrichtungen sind durch den Dienst für Menschen unterschiedlichen Alters geprägt. Bis heute spürt man dieses Engagement und die Atmosphäre christlicher Nächstenliebe. Das wollen wir erhalten, aber auch weiterentwickeln.

Wer kann Mitglied in der DGD-Lebenspark-Dachgenossenschaft werden?

Einzelpersonen, aber auch Organisationen, können Mitglieder dieser DGD-Lebenspark-Dachgenossenschaft werden. Neben einem Eintrittsgeld und einem Pflichtanteil, können beliebige Genossenschaftsanteile
gezeichnet und erworben werden. Wenn Mitglieder Bewohner werden, erhalten sie ein vergünstigtes Nutzungsentgelt (Miete) und können zusätzlich vom Jahresüberschuss der Genossenschaft profitieren. Haben Genossenschaftsmitglieder zunächst nicht vor selbst Bewohner zu werden, erhalten Sie entsprechend Ihres Anteils eine entsprechende Rendite.

Wer bestimmt in der Genossenschaft?

Die Mitglieder wählen einen Vorstand, der die laufenden Geschäfte führt und einen Aufsichtsrat, der diesen dabei unterstützt und kontrolliert. In den Aufsichtsrat entsendet der DGD e.V. gemäß Satzung zwei Mitglieder als „geborene Mitglieder”.

Das maßgebliche Gremium ist die Generalversammlung. Unsere Genossenschaft ist demokratisch, die Mitbestimmung ist unabhängig von der Höhe der gezeichneten Genossenschaftsanteile. Jedes Mitglied hat eine Stimme.

Was sind Genossenschaftsanteile?

Die finanzielle Beteiligung der Mitglieder an der Genossenschaft wird in Form von Genossenschaftsanteilen organisiert. Ein Genossenschaftsanteil beträgt 1.000 Euro. Die Anzahl der gezeichneten Genossenschaftsanteile richtet sich nach der Quadratmeterzahl der genutzten Wohnung. Hierzu gibt es eine Beispielrechnung, in der das veranschaulicht wird.

Wann muss das erste Geld gezahlt werden?

Mit Eintritt wird neben dem Eintrittsgeld der erste Genossenschaftsanteil mit 1.000 Euro fällig, dieser begründet die Mitgliedschaft. Die Anzahl der insgesamt zu zeichnenden Genossenschaftsanteile ermittelt sich aus den Quadratmetern der entsprechenden Wohnung.

Was ist ein Eintrittsgeld?

Neben der Zeichnung eines ersten Genossenschaftsanteils, des sogenannten Pflichtanteils, ist auch die Zahlung des Eintrittsgeldes in Höhe von 1.000 Euro eine Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Genossenschaft. Im Unterschied zu den Genossenschaftsanteilen ist jedoch das Eintrittsgeld nicht rückzahlbar, wenn das Mitglied die Genossenschaft verlässt.

Woher kommt das Geld für Neubauten?

Die DGD-Lebenspark-Dachgenossenschaft erstellt ihre Immobilien aus einem Mix aus Eigenkapital (Genossenschaftsanteile der Mitglieder) und externen Darlehen. Die Genossenschaft ist eine juristische Person. Je höher der Eigenkapitalanteil an einem Objekt ist, desto geringer sind die Belastungen aus Zinsen und Tilgung für das benötigte Fremdkapital. Die Genossenschaft hat zur Ermittlung ihres Jahresergebnisses eine Gesamtbetrachtung durchzuführen, die für alle Objekte im Bestand gilt. Diese Gesamtbetrachtung gliedert sich in der nächsten Ebene nach den jeweiligen Objekten vor Ort, somit kann auch den unterschiedlichen Rahmenbedingungen der verschiedenen Standorte Rechnung getragen werden.

Ein neues Objekt wird immer dann gestartet, wenn mindestens 60% des benötigten Kapitals von Mitgliedern gezeichnet sind. Das Eigenkapital wird durch die gezeichneten Genossenschaftsanteile gebildet. Wir empfehlen unseren Mitgliedern die Stärkung Ihres Eigenkapitals durch einen Förderkredit der KfW zu prüfen.

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